VIK - Akademie für Arbeitsschutz

 

Die Ausbildung von „Befähigten Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten“


Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.


(DGUV Information 208-016“Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“)


Unser Angebot:

Eintägiges Seminar zur Erlangung der Sachkunde gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel zur Betriebssicherheit (TRBS 1203)



Inhalte:

  1. Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz
    (Duales Arbeitsschutzsystem, Vorschriften, Verordnungen, Regelwerke und Normen)

  2. Verhaltensregeln für die Benutzung von Leitern und Tritten

  3. Unterweisungsinhalte für Anwender von Leitern und Tritten

  4. Vorbereitung von Prüfungen (Checklisten)

  5. Kennzeichnung von Leitern und Tritten

  6. Erkennen von Schäden

  7. Ordnungsgemäße Funktion

Fachbereich Leitern und Tritte

Service