VIK - Akademie für Arbeitsschutz

 

Sachkunde gemäß des DGUV Grundsatzes 312-906

Das


„Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzausrüstungen“ für den Teilbereich PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) und den Teilbereich SZP (Seilzugangs- und Positionierungstechnik).

Seit Dezember 2017 gilt die neue Fassung des DGUV Grundsatzes 312-906. Nachdem wir unseren überarbeiteten Ausbildungsrahmenplan bei der BG Bau zu Prüfung eingereicht haben, hat diese uns die Durchführung unserer Ausbildung gemäß den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 312-906 bestätigt.

Nach erfolgreich absolviertem Kurs, melden wir den Teilnehmer als Sachkundigen bei der BG Bau.


Kursbeschreibung

Das 2-3 tägige Seminar vermittelt dem Teilnehmer Kenntnisse auf den Gebieten PSA gegen Absturz und der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Versicherungsträger (DGUV, BG, GUV, etc.).

Der Sachkundige kann nach Abschluss den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz beurteilen.


Fachbereich PSA gegen Absturz

Inhalte

Regelwerke, Vorschriften, Normen - Sachgerechter Umgang mit PSAgA / SZP Ausrüstung - Bestimmungsgemäße Anwendung von PSAgA / SZP Ausrüstung - Sachgerechte Lagerung - Reinigung und Pflege - Prüfung und Beurteilung durch den Sachkundigen - Dokumentation der Beurteilung - Praktische Übungen


Voraussetzungen für den Grundlehrgang zur Prüfung von PSAgA:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr

  2. Unterweisungsnachweis für die Benutzung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198/112-199


Voraussetzungen für den Ergänzungslehrgang zur Prüfung von SZP Ausrüstung:

  1. Bestandene Prüfung im Grundlehrgang (Teilbereich PSAgA)

  2. Qualifikation in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik mind. Level 1


Kursdauer
24 UE / 2 Tage Grundlehrgang – für Prüfung von PSAgA
+ 8 UE / 1 Tag Ergänzungslehrgang – für Prüfung von SZP Ausrüstung

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